Die Aktiven
Als „aktiv“ werden die Kameradinnen und Kameraden bezeichnet, die ihren allgemeinen Feuerwehrdienst versehen.
„Ehrenamtlicher Freiwilliger“ kann werden, wer mindestens 16 Jahre alt ist und nicht älter als 60. Ein ärztliches Attest muss bezeugen, dass man körperlich und geistig fit ist. Dann heißt es Disziplin zeigen: Man ist verpflichtet an Übungen, Lehrgängen und Einsätzen teilzunehmen.
Diese Ausbildungen und Lehrgänge finden auf Kreisebene statt. Spezielle Lehrgänge (z.B. Technische Hilfeleistung, Bootsführer) oder Führungslehrgänge (Gruppen-, Zugführer, Führer von Verbänden) finden an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz in Koblenz statt.
Mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr wird man zum Feuerwehrmannanwärter/-in ernannt. Nach abgeschlossener Truppmannausbildung (zwei Jahre, einschließlich Lehrgang (80 Std.) und anschließender Erfolgskontrolle) erfolgt die Ernennung zur Feuerwehrfrau / zum Feuerwehrmann. Der weitere Werdegang der Beförderungen ist in den Beförderungsrichtlinien der Stadt Andernach niedergeschrieben und richtet sich nach Ausbildungen und/oder Dienstalter.
Auch darüber hinaus sind Mitglieder der Feuerwehr im Ort engagiert, sei es als Brandwachen zu verschieden Veranstaltungen, Begleitung von kirchlichen Veranstaltungen. Oder die Teilnahme im Karnevalsumzug, meistens als Fussgruppe oder sofern ein „Prinz“ oder eine „Prinzessin“ aus den Reihen der Feuerwehr kommt, als Prunkwagen.